Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Dienstag, den 08. April 2014 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                                                                Beginn: 19.00 Uhr

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO

    (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 6 wurde durch den Gemeinderat für den TOP 4 ordentlich der Wegfall

    der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

 

  

4. Darlehensaufnahme für die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Bauhofs

 

    Sachverhalt:

 

    Die Gemeinde Pullenreuth verfügt noch über eine Kreditermächtigung aus 2013 in

    Höhe von 95.000 €. Dieses Darlehen wurde im 1. Nachtragshaushalt 2013

    festgesetzt und war ursprünglich vorgesehen zur Finanzierung von

    Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern des Bauhofs und des Kinderhauses.

 

    Von der Errichtung einer PV-Anlage auf dem Kinderhausdach wurde später

    abgesehen. Für die PV-Anlage auf dem Dach des Bauhofs ergeben sich folgende

    Kosten:

 

    Rechnungsempfänger               Grund der Zahlung                      Nettokosten

 

    Philipp Thomas                          1. Abschlagszahlung                     52.941,18 €

    Philipp Thomas                          2. Abschlagszahlung                     10.084,03 €

    Bayernwerk                                 Funkrundsteuerempfänger               356,00 €

    Philipp Thomas                          Schlussrechnung                            3.827,20 €

    Summe                                                                                                67.208,41 €

 

    Aufgrund der entstandenen Kosten wird vorgeschlagen, ein rentierliches Darlehen

    von 67.000 € aufzunehmen.

    Bei einer Anlagengröße von 29,50 kWp und einem angenommenen Ertrag pro kWp

    von 880 kW/h ergibt sich eine jährliche Stromerzeugung von ca. 25.960 kW/h. Laut

    Fa. Philipp Elektrotechnik sollen rund 7.000 kW/h für den Eigenverbrauch genutzt

    Werden können. Die restliche Strommenge wird eingespeist. Dabei werden EEG

    Stromerträge von 2.662 € sowie eine Kostenersparnis durch den Eigenverbrauch

    von 1.540 € erwartet. In der Summe errechnet sich ein Ertrag von jährlich

    ca. 4.200 €. Dieser Betrag (monatlich 350 €) könnte für den Schuldendienst

    verwendet werden.

    Bei einer Darlehensaufnahme von 67.000 € zu einem angenommenen Zinssatz von

    2,05 % (Zinsbindung 10 Jahre laut Auskunft Sparkasse) und einem monatlichen

    Schuldendienst von 350 € errechnet sich eine Darlehenslaufzeit von rund 19 Jahren

    und 5 Monaten. Das Darlehen würde in etwa zeitgleich mit dem Ende der

    Strompreisbindung im Sept. 2033 (Inbetriebnahme 27.09.2013 – Strompreisbindung

    20 Jahre) enden.

 

 

    Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 24.09.2013 folgenden Beschluss:

 

    „Der Gemeinderat Pullenreuth nimmt zur Kenntnis, dass für die Gemeinde Pullenreuth neben

    der in 2013 bewilligten Stabilisierungshilfe von 50.000 € weitere Stabilisierungshilfe bis  zu maximal 5

    Jahre beantragt werden können. In diesen Anträgen werden auch bestehende

    Sondertilgungsmöglichkeiten bzw. Ablösungsmöglichkeiten zum Ende der Zinsbindungsfrist

    abgefragt. Aus diesem Grund sollen die noch bevorstehenden Darlehensaufnahmen zur Finanzierung

    von Investitionen für die Wasserversorgungsanlage (161.000 € aufgrund Kreditermächtigung aus

    2012) und zur Finanzierung der Photovoltaik-Anlage auf dem Bauhofgebäude (aufgrund

    Kreditermächtigung lt. 1. Nachtragshaushalt 2013) mit einer kurzen Zinsbindung (Fälligkeit im 1.

    Halbjahr 2015) aufgenommen werden. Auf die zinsgünstigen Darlehenszusagen der LfA- Förderbank

    Bayern wird verzichtet.“

 

    Aus diesem Grund wurden verschiedene Banken um die Abgabe eines

    Darlehensangebotes mit einer Zinsbindung bis 30.03.2015 gebeten. Die Angebote

    wurden am Sitzungstag (08.04.2014) bekannt gegeben.

 

    Sollten keine Stabilisierungshilfen gewährt werden, so wäre nach Ablauf der

    Zinsbindung zum 30.03.2015 eine Anschlussfinanzierung zu beschließen.

 

    Beschluss: 

 

    Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt eine Kreditaufnahme von 67.000 € bei der

    VR Bank Fichtelgebirge. Das Darlehen wird zur Finanzierung der

    Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Bauhofgebäudes verwendet. Die

    Darlehensaufnahme erfolgt zu folgenden Bedingungen:

 

    Darlehensbetrag:                       67.000 €

    Auszahlung:                               100 %

    Zinssatz:                                     Festzinssatz von 0,84 % bis 30.03.2015

    Zins und Tilgungsleistungen:   monatlich 350 Euro

 

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                   Beginn: ca. 20.00 Uhr         

 

    Die GR Franz Josef und Müller Hans fehlen beruflich bedingt uns sind entschuldigt.

 

  

1. Gründung eines Vereins zur Verhinderung der Gleichstrompassage Süd-Ost

 

    Sachverhalt:

 

    Die Stadt Pegnitz, die nicht nur von der Vorzugstrasse betroffen wäre, sondern auch

    von der Alternativtrasse westlich davon, hatte am 24.02.2014 eine sogenannte

    „Trassenkonferenz“ in großem Rahmen durchgeführt.

 

    Auf der Konferenz wurde die Gründung eines Vereins zur Verhinderung der

    Gleichstrompassage Süd-Ost angeregt. Aus der entsprechenden eMail des

    Bürgermeisters von Pegnitz, H. Uwe Raab, ist folgendes zu entnehmen:

 

    Drei wesentliche Inhalte wurden jeweils mit nahezu einstimmiger Mehrheit aller

    Konferenzteilnehmer per Handzeichen beschlossen:

 

    1. Als inhaltliches Ziel wird von der Konferenz die ausschließliche Verhinderung der

        Stromtrasse (HGÜ Gleichstrompassage Süd-Ost) verfolgt. (Keine Diskussion über

        Alternativrouten oder Erdverkabelung).

    2. Die Konferenz appelliert an die Politik in Land und Bund, die erforderlichen

        Energiebedarfe über regionale, dezentrale Versorgungsstrukturen zu

        gewährleisten.

    3. Die Konferenz schlägt zur Vernetzung der kommunalen Gegenwehr die Gründung

        eines Vereins aus den betreffenden Städten und Gemeinden vor, der mit einem

        finanziellen Beitrag pro Einwohner ausgestattet wird.

 

    Um dem 3. Punkt näher zu treten, erlaube ich mir, Ihnen einen Satzungsentwurf für

    eine entsprechende Vereinsgründung zu übermitteln und Vorschläge für die

    offenen Fragen zu unterbreiten:

 

    §1 / 1.: Name: Region unter Strom – für eine Heimat ohne Monstertrasse

 

    §1 / 2.: Sitz: hier bitte ich um Vorschläge; gerne kann ich Pegnitz anbieten

 

    §3 / 4.: Vermögen fällt nach Auflösung an die beitragszahlenden Vereinsmitglieder

                Anteilsmäßig zurück.

 

    §5 / 1.: Vorstand; ich würde 2-3 weitere Stellvertreter oder Beisitzer vorschlagen

                Hinsichtlich eines von der Mitgliederversammlung festzulegenden

                Mitgliedsbeitrages (§4/ 4.) schlage ich einen gewissen Beitrag pro Einwohner

                vor (0,10 / 0,50 oder 1.- € pro Einwohner), wobei Kommunen ohne

                genehmigten Haushalt aus meiner Sicht beitragsfrei Mitglied werden können

                sollten.

 

    Insbesondere hinsichtlich des Mitgliedsbeitrages weiß ich, dass in der Diskussion

    auch vereinzelt Vorbehalte angeführt wurden. Aus vielen Gesprächen mit Kollegen

    heraus, schlage ich, um uns von null auf hundert handlungsfähig zu

    machen (Amprion kann schon im April die Planung einreichen...) dennoch vor,

    einen Mitgliedsbeitrag von 1.-€ pro Einwohner zu erheben. Aber genau deshalb soll

    ja auch die Diskussion vor Ort in den Räten geführt werden.

 

    Der Satzungsentwurf ist hier mit beigefügt.

 

    In Anbetracht dessen, dass die Gemeinden Neusorg und Pullenreuth von der

    derzeitigen Vorzugstrasse direkt betroffen sind, Brand und Ebnath hingegen nicht,

    schlage ich (Bgm. Pirner) für die 4 Gemeinden der VGem – vor dem Hintergrund der

    laufenden Haushaltskonsolidierung – folgendes vor:

 

    - Neusorg und Pullenreuth entrichten zunächst für 1 Jahr einen Beitrag von 1 € je

      Einwohner

 

    - Brand und Ebnath stellen einen Antrag auf Mitgliedschaft ohne Beitrag (da eben

      nicht direkt betroffen und Haushaltskonsolidierung).

 

    Trotz der Haushaltskonsolidierung kann der Beitrag für Neusorg und Pullenreuth

    m. E. damit begründet werden, dass diese Gemeinden eben direkt betroffen sind    

    und durch die Trasse alle Bemühungen der letzten Jahre zur Steigerung der

    Attraktivität (der von Abwanderung betroffenen Gemeinden) durch die neue

    Stromtrasse konterkariert würden. Die gemeindliche Planungshoheit ist massiv und

    negativ betroffen.

 

    Zur Info: Die Gemeinde Kulmain als von der Trasse ebenfalls direkt betroffene

    Gemeinde hat beschlossen, den Mitgliedsbeitrag von 1 € pro Einwohner erstmalig

    zu tragen.

 

    Beschluss:  11:0   (GR Franz Josef und GR Müller Hans fehlten entschuldigt)

  

    Die Gemeinde Pullenreuth tritt dem neu zu gründenden Verein

    „Region unter Strom – für eine Heimat ohne Monstertrasse“ bei und trägt einen

    Mitgliedsbeitrag von 1 € pro Einwohner für zunächst ein Jahr.

 

    Dies wird damit begründet, dass die Gemeinde Pullenreuth von der Vorzugstrasse

    direkt betroffen ist und durch die neue Leitung alle Bemühungen der letzten Jahre

    zur Steigerung der Attraktivität (der von Abwanderung betroffenen Gemeinde)

    konterkariert würden. Die gemeindliche Planungshoheit ist massiv und negativ

    betroffen.

 

 

2. Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung der holzigen Abfälle

 

    Sachverhalt:

 

Laut Nachkalkulation der Gebühren für die Entsorgung der holzigen Abfälle ist in 2013 eine Kostenunterdeckung von 858,76 € angefallen. Nachdem auch die Gemeinde Pullenreuth holzige Abfälle entsorgt hat, wurde diese Kostenunterdeckung als Wert für die Entsorgung der gemeindlichen Holzabfälle in

2013 festgesetzt.

 

Für das Häckseln der Holzabfälle wurden 200,00 € angesetzt, da im Jahr 2013 keine Rechnung gestellt wurde, sondern mit dem Jahr 2014 zusammengefasst wird. Die

Rechnungen wurden bisher im 2-Jahresrhytmus gestellt. Für die Jahre 2009 und

2010 ergab sich ein Rechnungsbetrag in Höhe von 493,00 € und für 2011 und 2012 ein Betrag von 323,68 €. Dies ergibt einen Durchschnittsbetrag von ca. 200,00 € (493,00 € + 323,68 € = 816,68 €: 4 Jahre = 204,17 €).

 

Die Grundstücksfläche für die Ablagerung von holzigen Abfällen und auch Grünabfällen wurde u. a. wegen dem Radwegebau verringert. Es wird nun von einer Fläche von ca. 900 qm ausgegangen.

Dafür werden für das Jahr 2014 für die holzigen Abfälle 7/8 der Gesamtfläche, also ca. 790 qm x 1,60 €/qm Kaufpreis (=1.264,00 €) veranschlagt. Für die Grüngutkalkulation werden 1/8 der Gesamtfläche, also ca. 110 qm (= 176,00 €) berechnet.

 

Außerdem werden die Herstellungskosten in Höhe von 9.347,21 € ebenfalls mit 7/8 = 8.178,81€ für die holzigen Abfälle und 1/8 = 1.168,40 € für das Grüngut aufgeteilt.

 

Bei der vorgelegten Kalkulation für das Jahr 2014 wurde von den veranschlagten Kosten für die Entsorgung der holzigen Abfälle ein gemeindlicher Anteil von

700,00 € abgezogen. Der Restbetrag in Höhe von 268,94 € wurde auf

11 Berechtigungsscheine aufgeteilt. Die ermittelte Gebühr pro Berechtigungsschein beträgt 24,45 €. 

 

    Beschluss:  11:0   (GR Franz Josef und GR Müller Hans fehlten entschuldigt)

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von holzigen Abfällen in der Gemeinde Pullenreuth vom 26.03.2014 wird anerkannt.

Die Gebühr für einen Berechtigungsschein für holzige Abfälle bleibt mit 25,00 € bestehen.

 

 

3. Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung der Grünabfälle

 

    Sachverhalt:

 

Für die Grüngutentsorgung wurden im Jahr 2013 insgesamt 10 Berechtigungsscheine à 25,00 € ausgegeben und damit insgesamt 250,00 € Einnahmen erzielt. Nach Abzug der Entsorgungskosten durch Herrn Übelmesser in Höhe von 240,00 € verbleiben insgesamt 10,00 € für Verwaltungskosten.

 

Die Grünabfallsammelstelle für Rasenschnitt wurde bisher von Herrn Markus Übelmesser, Pilgramsreuth 2, Pullenreuth übernommen, welche jedoch ab dem Jahr 2014 nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Nachdem sich bis jetzt kein anderer Landwirt bereit erklärte, sich dieser Grünabfallsammelstelle anzunehmen, wurden alternativ von zwei Firmen Angebote für die Entsorgung über Container eingeholt.

 

Bei den Angeboten handelt es sich um 10 cbm Absetzcontainer mit bzw. ohne Deckel. In der Beispielberechnung wurde von einer jährlichen Absetzmenge von

40 m³ ausgegangen. Unter Absetzmenge versteht man, dass sich die Anliefermenge des Grünguts bis auf ein Drittel absetzt (z. B. 120 cbm Anliefermenge : 3 = 40 m³ Absetzmenge).

 

Bei beiden Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2014 wurde bei den Kalkulatorischen Kosten folgendes berücksichtigt:

 

Die Grundstücksfläche für die Ablagerung von holzigen Abfällen und auch Grünabfällen wurde u. a. wegen dem Radwegebau verringert. Es wird nun von einer Fläche von ca. 900 qm ausgegangen. Dafür werden für das Jahr 2014 für die holzigen Abfälle 7/8 der Gesamtfläche, also ca. 790 qm x 1,60 €/qm Kaufpreis (=1.264,00 €) veranschlagt. Für die Grüngutkalkulation werden1/8 der Gesamtfläche, also ca. 110 qm (= 176,00 €) berechnet. Außerdem werden die Herstellungskosten in Höhe von 9.347,21 € ebenfalls mit 7/8 = 8.178,81 € für die holzigen Abfälle und

1/8 = 1.168,40 € für das Grüngut aufgeteilt.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2014 wurde anhand der abgegebenen Angebote erstellt. Für die Jahre 2009 bis einschl. 2013 wurden durchschnittlich 14 Berechtigungsscheine pro Jahr ausgestellt.

 

Bei der Kalkulation wurden die verbleibenden Kosten laut den Angeboten I a mit 1.066,91 €; I b mit 1.083,09 €; II a mit 1.423,91 € und II b mit 1.083,09 € auf 14 Berechnungsscheine aufgeteilt. Die günstigste Gebühr für einen Berechtigungsschein liegt für einen Absetzcontainer ohne Deckel mit 76,21 € und für einen Absetzcontainer mit Deckel mit 77,36 €.

 

Es ist unwahrscheinlich, dass ein Bürger für die Entsorgung seines Grünguts einen Berechtigungsschein für ca. 77,00 € erwirbt. Bisher kostete ein Schein 25,00 €/Jahr.  

 

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz obliegt das Abfallrecht dem Landkreis Tirschenreuth, wobei die Grünabfallentsorgung jedoch auf die Gemeinden des Landkreises übertragen wurde. Bei einer weiteren Festsetzung der Gebühr für einen Berechtigungsschein in Höhe von 25,00 € ist zu bedenken, dass eine Kostenunterdeckung von ca. 800,00 € entsteht. Der Gemeinderat Pullenreuth sollte darüber beraten und beschließen, ob die Gemeinde diese Kostenunterdeckung

übernimmt.

 

Eigene Anmerkung:

Die Fraktion der UWG vertritt die Meinung, dass es in unseren großen, ländlichen Gemeindebereich doch jeden möglich sein müsste, für die Entsorgung oder Verwertung seines Rasenschnitts selbst eine ordentliche Entsorgungsmöglichkeit (benachbarte Landwirte o.ä.) zu finden. Es erklärten sich jedoch noch in der Sitzung auf Anregung der GR Hans Wopperer und Stephan Heindl (für Tevesen/Lochau) auch Christa Bayer und Stephan Plannerer (in Neuhof) bereit, solchen Grünabfall anzunehmen. Es dürfe nicht sein, dass die Solidargemeinschaft der Gemeinde, mit einer  Mehrkostenübernahme von momentan angenommen 800,- €/jährl., die Bequemlich- bzw. Untätigkeit einiger weniger unterstützen soll. Die UWG Fraktion plädiert daher gegebenenfalls dafür, für einen Berechtigungsschein die vollen dafür entstehenden Kosten egal in welcher Höhe umzulegen, um diese Mitbürger dazu zu bewegen sich selber Gedanken über ihren Abfall zu machen. Manche würden sich allem Anschein nach erst damit befassen wenn es richtig Geld koste. Nach dem Motto, warum soll ich mich selber kümmern wenn es doch andere tun! Grundsätzlich seien Wopperer und Heindl der Meinung, dass geringe Mengen ohne weiteres kostenlos angenommen werden könnten.

 

    Beschluss:    11: 0   (GR Franz Josef und GR Müller Hans fehlten entschuldigt)

 

Die Gemeinde Pullenreuth beschließt, dass die Gebühr für die Entsorgung der Grünabfälle für einen Berechtigungsschein auf 25,00/Jahr € festgesetzt wird. Die dadurch entstehende Kostenunterdeckung für das Jahr 2014 übernimmt die Gemeinde Pullenreuth.

 

Eigene Anmerkung (nicht Bestandteil des Beschlusses):

Durch die Annahme des Grünguts durch die vier GR Wopperer, Heindl, Plannerer und Bayer dürfte jedoch keine Kostenterdeckung entstehen!

 

 

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grüngut in der

    Gemeinde Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

Es wird davon ausgegangen, dass die künftige Entsorgung von Rasenschnitt in einem Container, wie in der vorhergegangen Sitzungsvorlage beschlossen wurde. Dadurch muss die Satzung über die Entsorgung von Grüngut in der Gemeinde Pullenreuth geändert werden.

Der § 2 Abs. 1 muss dahingehend angepasst werden.

 

Eigene Anmerkung:

 

In einer voran gegangenen Diskussion zeichnete sich eine „einfache“ Lösung für das Problem ab. So sind wie oben erwähnt einige Mitglieder des Gemeinderates (Landwirte) gewillt diese Grüngut Abfälle kostenlos jedoch räumlich aufgeteilt in ihren Betrieb aufzunehmen. GR Hans Wopperer betonte, dass es doch möglich sein muss, solch kleine Mengen unbürokratisch anzunehmen. So erklärten sich für Trevesen/Lochau neben Hans Wopperer auch GR Stephan Heindl, für Lochau Stephan Plannerer und für Pullenreuth usw. GRtin Christa Bayer bereit Grüngut aufzunehmen. Nichts desto trotz sollte sich jeder selbst Gedanken darüber machen wie er am besten seinen Rasenschnitt, evtl. durch kompostieren, verwerten könnte.

Somit wäre diese Änderung der Satzung eigentlich gar nicht nötig.

 

    Beschluss:    11: 0   (GR Franz Josef und GR Müller Hans fehlten entschuldigt)

 

Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grüngut in der Gemeinde Pullenreuth. Die Satzung tritt einen Tag nach Bekanntmachung in Kraft. Der der Sitzungsvorlage beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

5. Kenntnisnahme des Rechnungsergebnisses 2013 für die Gemeinde Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

Nach Durchführung aller Abschlussbuchungen wurde für die Gemeinde Pullenreuth die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2013 erstellt. Dabei wurde folgendes

Rechnungsergebnis erzielt:

 

Bezeichnung                          Verw. HH.                Verm. HH.              Gesamthaushalt

 

Solleinnahmen:                    2.582.525,64               599.110,17                  3.181.635,81

Neue HH-Reste:                                 0,00                400.650,00                     400.650,00

Abg. alter HH-Reste:                         0,00                  - 5.274,89                       - 5.274,89

Abg. alter Kassenreste:           - 1.534,50                           0,00                       - 1.534,50

Summe ber. Soll-Einn.:       2.580.991,14                994.485,28                  3.575.476,42

 

 

Sollausgaben:                      2.562.014,45                410.651,95                 2.972.666,40

Neue HH-Reste:                        45.242,10                 620.739,82                   665.981,92

Abg. alter HH-Reste:              - 26.274,41                 - 36.906,49                   - 63.180,90

Abg. alter Kassenreste:                    9,00                            0,00                              9,00

Summe ber. Soll-Ausg.:      2.580.991,14                 994.485,28                3.575.476,42

 

Unterschied:                                      0,00                            0,00                              0,00

 

    Beschluss:    11: 0   (GR Franz Josef und GR Müller Hans fehlten entschuldigt)

 

Das für die Gemeinde Pullenreuth erzielte Rechnungsergebnis für das Jahr 2013 wird zur Kenntnis genommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, baldmöglichst die örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen. Über die Beratungen sind Niederschriften aufzunehmen. Nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung alsbald in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

 

6. Kindertageseinrichtung „Steinwaldzwerge“, Mengersreuther Str. 4, 95704

    Pullenreuth; Hier: Entscheidung über die Aufhebung des Beschlusses zu TOP 2 der

    öffentlichen GR-Sitzung vom 18.03.2014

 

    Sachverhalt:

 

In der letzten öffentlichen GR-Sitzung am 18.03.2014 wurden zu TOP 2 folgende Beschlüsse gefasst:

 

a) Die Gebühren der Geschwisterkinder werden auf 50 % reduziert.

b) Die Gebühren für das 1. Kind werden um 3,00 € erhöht.

 

a) Kindergarten

Der Monatsbeitrag beträgt (schwarz bisher, rot neu).

 

                                                     Monatsbeiträge                    Geschwisterkinder:

 

bis 5 Buchungsstunden           61,00 € (64,00 €)                        53,00 € (32,00 €)

bis 6 Buchungsstunden           72,00 € (75,00 €)                        62,00 € (37,50 €)

bis 7 Buchungsstunden           83,00 € (86,00 €)                        67,00 € (43,00 €)

 

b) Kinderkrippe

 

Der Monatsbeitrag beträgt (schwarz bisher, rot neu).

 

                                                     Monatsbeiträge                    Geschwisterkinder:

 

bis 4 Buchungsstunden:         79,00 €   (82,00 €)                       69,00 € (41,00 €)

bis 5 Buchungsstunden:         90,00 €   (93,00 €)                       79,00 € (46,50 €)

bis 6 Buchungsstunden:       101,00 € (104,00 €)                       89,00 € (52,00 €)

bis 7 Buchungsstunden:       112,00 € (115,00 €)                       99,00 € (57,50 €)

 

Aufgrund der derzeit vorliegenden Anmeldungen und Ummeldungen im Kinderhaus Steinwaldzwerge für das Betreuungsjahr 2014/2015 (Änderungen sind noch möglich) wurden die zu erwartenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen aufgrund der bisherigen Beiträge und aufgrund der Beschlüsse vom 18.03.2014 ermittelt.

 

Bei Vollziehung der Beschlüsse vom 18.03.2014 würden der Gemeinde Pullenreuth pro Monat Einnahmen in Höhe von derzeit 57,00 € fehlen. Der Fehlbetrag entsteht durch die sehr niedrigen Geschwisterbeiträge.

 

Bei dem Kinderhaus handelt es sich um eine gemeindliche kostendeckende Einrichtung nach Art. 8 KAG. Kostendeckende Benutzungsgebühren wurden bisher nicht erhoben, weil bei Umlegung aller Kosten sowie der Kostenunterdeckung des Vorjahres utopische Gebührensätze errechnet werden, die nicht erhoben werden können.

Es wäre zu überlegen, ob der Beschluss vom 18.03.2014 zu TOP 2 aufgehoben werden sollte, damit nicht das Gegenteil der ursprünglich geplanten Defizitsenkung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung) erreicht wird.

 

    Beschluss:

 

Hierzu wurde nach längerer Diskussion kein Beschluss gefasst.

Der Beschluss zu TOP 2 der öffentlichen GR- Sitzung wird nicht aufgehoben. Die damals beschlossenen, familienfreundlichen Gebühren haben weiterhin Bestand.

 

Bgm. Pirner war sichtlich genervt und ließ in einer seiner letzten Amtshandlungen im Protokoll festhalten, dass er hier Probleme im Zusammenhang mit dem gewährten Stabilisierungspaket kommen sehe.

 

 

7. Antrag der Gemeinde Himmelkron auf Abweichung von Zielen der Raumordnung

    gemäß Art. 4 BayLplG für die Änderung des Flächennutzungsplans Himmelkron

    Hier: Anhörung der betroffenen Gemeinden

 

    Sachverhalt:

 

Es wurde auf das beiliegende Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 17.03.2014 verwiesen.

Der eigentliche Antrag der Gemeinde Himmelkron umfasst 20 Seiten und wurde der Sitzungsvorlage nicht beigefügt. Er lag jedoch in der Gemeinderatssitzung vor und

wäre nach Bedarf durch den Vorsitzenden vorgetragen worden.

Da Belange der Gemeinde Pullenreuth offenbar nicht negativ berührt sind, kann dem Verfahren ohne Einwand zugestimmt werden.

 

    Beschluss:    11: 0   (GR Franz Josef und GR Müller Hans fehlten entschuldigt)

 

Die Gemeinde Pullenreuth erhebt gegen den Antrag der Gemeinde Himmelkron auf Abweichung von Zielen der Raumordnung gemäß Art. 4 BayLplG für die Änderung des Flächennutzungsplans Himmelkron keine Einwände.

 

 

8. Informationen

 

    a) Festnetzanschluss Rathaus; Hier: Kostenoptimierung

   

    Sachverhalt:

 

    Der amtierende Bürgermeister veranlasste Folgendes:

 

-        Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Festnetzanschlusses Rathaus lt.  

       beigefügter Rechnung

-        Information des Gemeinderats über das Ergebnis der Überprüfung.

 

     Der Geschäftskundenbetreuer der Telekom gab zum Anschluss folgende

     Stellungnahme ab:

     „Der analoge Telefonanschluss ist die günstigste Lösung bzw. der Complete-

     Anschluss mit 44,90€ ist die optimale Lösung in der Verbindung Festnetz und

     Internetzugang. Aus heutiger Sicht besteht keine Möglichkeit, die Grundpreise in

     deren Höhe zu reduzieren.“

 

 

    b) Rechtsaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das

         Haushaltsjahr 2014. Schreiben des Landratsamtes Tirschenreuth vom

         17.03.2014

 

    Sachverhalt:

 

 Der Haushalt 2014 der Gemeinde Pullenreuth wurde am 25.02.2014 durch den  

 Gemeinderat verabschiedet und daraufhin dem Landratsamt Tirschenreuth zur

 rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 17.03.2014 gab das

 Landratsamt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2014 nach

 rechtsaufsichtlicher Behandlung zurück. Die neue Kreditaufnahme von 100.000 €

 sowie die Verpflichtungsermächtigung von 384.000 € wurden rechtsaufsichtlich

 genehmigt.

 Anbei wurde das Schreiben des Landratsamtes Tirschenreuth vom 17.03.2014 zur  

 Kenntnisnahme vorgelegt.

 

 

c) Antrag des Jugendgemeinderates für die Genehmigung eines Jugendraumes

 

    Sachverhalt:

 

Der Jugendgemeinderat hat mit Schreiben vom 06.03.2014 einen Antrag für die

Genehmigung eines Jugendraumes gestellt. Der Antrag lag der Sitzungsvorlage bei. Der Gemeinderat ist für die Regelung des Sachverhaltes zuständig. Eine Prüfung des Antrages, wie mietrechtliche Verhältnisse, evtl. Kostenermittlung für Umbau/Sanierung und Versicherungsfragen, konnte bis zur April-Sitzung nicht abschließend so durchgeführt werden, dass der Gemeinderat einen Beschluss fassen könnte. Der Sachverhalt wird dann dem neuen Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

d) Bgm. Pirner verabschiedete die ausscheidenden Gemeinderäte

 

Herrn Martin Greger (seit 2002, CSU) und Herr Pschörrer Max (seit 2008, CSU) hatten nicht mehr für den Gemeinderat kandidiert.

Herr Müller Hans (seit 2002, UWG) und Herr Weiß Josef (seit 2008, FW) gehören dem Gremium in der nächsten Legislaturperiode ebenfalls nicht mehr an.

 

2. Bürgemeisterin Frau Gabriele Hawranek verabschiedete den scheidenden Bürgermeister Jürgen Pirner mit einem Geschenkkorb, welcher aber lediglich von einem Teil der Gemeinderäte, persönlich finanziert wurde.

Pirner ist anscheinend auf Grund seiner negativen persönlichen Entwicklung in den letzten Jahren, nicht unerwartet aber offensichtlich, nach 18 Jahren als erster Bürgermeister, von der Bevölkerung und seinen Parteifreunden nicht mal mehr als einfacher Gemeinderat in diesem Gremium erwünscht.

Nun verabschiedet er sich mit nur  59 Jahren in den, aus seiner Sicht erfreulichen, kompletten Ruhestand. Im Vergleich dazu muss ein Normalbürger bis 67 Jahre arbeiten um seine Altersrente zu bekommen!

In unserer Solidargemeinschaft verabschiedet sich hier, wie so oft im Beamtentum, wieder einmal eine junge, fitte Arbeitskraft von der Arbeitswelt welche für lange Zeit der Allgemeinheit nur noch Kosten verursachen wird.

 

 

9. Anfragen

 

    Es gab keine weiteren, wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der

    öffentlichen GR-Sitzung.

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Herr Conny König (Schriftführer)

                                                                                   

    Presse:                       Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und

                                        den „Neuen Tag)                             

 

    Zuhörer:                     Herr Hubert Kraus, Pullenreuth

Herr Spörrer Johann, Pullenreuth

Herr Hecht Markus, Trevesen

Frau Müller Cornelia, Tannenhäusl