Gemeinderatssitzung
vom
Dienstag, den 08. April 2014 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:
Beginn: 19.00 Uhr
In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO
(Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:
„ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der
Öffentlichkeit
bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen
sind.“
Mit dem TOP 6 wurde durch den Gemeinderat für den TOP 4 ordentlich der Wegfall
der Gründe für die Geheimhaltungspflicht
beschlossen.
4. Darlehensaufnahme für die Photovoltaik-Anlage auf dem
Dach des Bauhofs
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Pullenreuth verfügt noch über eine
Kreditermächtigung aus 2013 in
Höhe von 95.000
€. Dieses Darlehen wurde im 1. Nachtragshaushalt 2013
festgesetzt und
war ursprünglich vorgesehen zur Finanzierung von
Photovoltaik-Anlagen
auf den Dächern des Bauhofs und des Kinderhauses.
Von der
Errichtung einer PV-Anlage auf dem Kinderhausdach wurde später
abgesehen. Für die
PV-Anlage auf dem Dach des Bauhofs ergeben sich folgende
Kosten:
Rechnungsempfänger Grund der Zahlung Nettokosten
Philipp Thomas 1. Abschlagszahlung 52.941,18 €
Philipp Thomas 2. Abschlagszahlung 10.084,03 €
Bayernwerk Funkrundsteuerempfänger 356,00 €
Philipp
Thomas Schlussrechnung
3.827,20 €
Summe 67.208,41
€
Aufgrund
der entstandenen Kosten wird vorgeschlagen, ein rentierliches Darlehen
von 67.000 € aufzunehmen.
Bei einer
Anlagengröße von 29,50 kWp und einem angenommenen Ertrag pro kWp
von 880 kW/h
ergibt sich eine jährliche Stromerzeugung von ca. 25.960 kW/h. Laut
Fa. Philipp Elektrotechnik
sollen rund 7.000 kW/h für den Eigenverbrauch genutzt
Werden können.
Die restliche Strommenge wird eingespeist. Dabei werden EEG
Stromerträge
von 2.662 € sowie eine Kostenersparnis durch den Eigenverbrauch
von 1.540 €
erwartet. In der Summe errechnet sich ein Ertrag von jährlich
ca. 4.200 €.
Dieser Betrag (monatlich 350 €) könnte für den Schuldendienst
verwendet
werden.
Bei einer
Darlehensaufnahme von 67.000 € zu einem angenommenen Zinssatz von
2,05 % (Zinsbindung
10 Jahre laut Auskunft Sparkasse) und einem monatlichen
Schuldendienst
von 350 € errechnet sich eine Darlehenslaufzeit von rund 19 Jahren
und 5 Monaten.
Das Darlehen würde in etwa zeitgleich mit dem Ende der
Strompreisbindung
im Sept. 2033 (Inbetriebnahme 27.09.2013 – Strompreisbindung
20 Jahre)
enden.
Der Gemeinderat
fasste in der Sitzung am 24.09.2013 folgenden Beschluss:
„Der Gemeinderat Pullenreuth
nimmt zur Kenntnis, dass für die Gemeinde Pullenreuth
neben
der in 2013 bewilligten
Stabilisierungshilfe von 50.000 € weitere Stabilisierungshilfe bis zu maximal 5
Jahre beantragt werden können. In diesen
Anträgen werden auch bestehende
Sondertilgungsmöglichkeiten bzw.
Ablösungsmöglichkeiten zum Ende der Zinsbindungsfrist
abgefragt. Aus diesem Grund sollen die noch bevorstehenden Darlehensaufnahmen zur
Finanzierung
von Investitionen für die
Wasserversorgungsanlage (161.000 € aufgrund Kreditermächtigung aus
2012) und zur Finanzierung der
Photovoltaik-Anlage auf dem Bauhofgebäude (aufgrund
Kreditermächtigung lt. 1.
Nachtragshaushalt 2013) mit einer kurzen Zinsbindung (Fälligkeit im 1.
Halbjahr 2015) aufgenommen
werden. Auf die zinsgünstigen Darlehenszusagen der LfA-
Förderbank
Bayern wird verzichtet.“
Aus diesem
Grund wurden verschiedene Banken um die Abgabe eines
Darlehensangebotes
mit einer Zinsbindung bis 30.03.2015 gebeten. Die Angebote
wurden am
Sitzungstag (08.04.2014) bekannt gegeben.
Sollten keine
Stabilisierungshilfen gewährt werden, so wäre nach Ablauf der
Zinsbindung zum
30.03.2015 eine Anschlussfinanzierung zu beschließen.
Beschluss:
Der
Gemeinderat Pullenreuth beschließt eine
Kreditaufnahme von 67.000 € bei der
VR Bank Fichtelgebirge. Das Darlehen
wird zur Finanzierung der
Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des
Bauhofgebäudes verwendet. Die
Darlehensaufnahme erfolgt zu folgenden
Bedingungen:
Darlehensbetrag: 67.000 €
Auszahlung: 100 %
Zinssatz: Festzinssatz
von 0,84 % bis 30.03.2015
Zins und Tilgungsleistungen: monatlich 350 Euro
II. Öffentliche GR-Sitzung:
Beginn: ca. 20.00 Uhr
Die GR Franz
Josef und Müller Hans fehlen beruflich bedingt uns sind entschuldigt.
1. Gründung eines Vereins zur Verhinderung der
Gleichstrompassage Süd-Ost
Sachverhalt:
Die
Stadt Pegnitz, die nicht nur von der Vorzugstrasse betroffen wäre, sondern auch
von der Alternativtrasse westlich davon, hatte
am 24.02.2014 eine sogenannte
„Trassenkonferenz“
in großem Rahmen durchgeführt.
Auf der
Konferenz wurde die Gründung eines Vereins zur Verhinderung der
Gleichstrompassage
Süd-Ost angeregt. Aus der entsprechenden eMail des
Bürgermeisters
von Pegnitz, H. Uwe Raab, ist folgendes zu entnehmen:
Drei
wesentliche Inhalte wurden jeweils mit nahezu einstimmiger Mehrheit aller
Konferenzteilnehmer
per Handzeichen beschlossen:
1. Als inhaltliches
Ziel wird von der Konferenz die ausschließliche Verhinderung der
Stromtrasse
(HGÜ Gleichstrompassage Süd-Ost) verfolgt. (Keine Diskussion über
Alternativrouten
oder Erdverkabelung).
2. Die
Konferenz appelliert an die Politik in Land und Bund, die erforderlichen
Energiebedarfe
über regionale, dezentrale Versorgungsstrukturen zu
gewährleisten.
3. Die
Konferenz schlägt zur Vernetzung der kommunalen Gegenwehr die Gründung
eines
Vereins aus den betreffenden Städten und Gemeinden vor, der mit einem
finanziellen
Beitrag pro Einwohner ausgestattet wird.
Um dem 3. Punkt
näher zu treten, erlaube ich mir, Ihnen einen Satzungsentwurf für
eine entsprechende
Vereinsgründung zu übermitteln und Vorschläge für die
offenen Fragen zu
unterbreiten:
§1 / 1.: Name:
Region unter Strom – für eine Heimat ohne Monstertrasse
§1 / 2.: Sitz:
hier bitte ich um Vorschläge; gerne kann ich Pegnitz anbieten
§3 / 4.:
Vermögen fällt nach Auflösung an die beitragszahlenden Vereinsmitglieder
Anteilsmäßig
zurück.
§5 / 1.:
Vorstand; ich würde 2-3 weitere Stellvertreter oder Beisitzer vorschlagen
Hinsichtlich
eines von der Mitgliederversammlung festzulegenden
Mitgliedsbeitrages (§4/ 4.)
schlage ich einen gewissen Beitrag pro Einwohner
vor
(0,10 / 0,50 oder 1.- € pro Einwohner), wobei Kommunen ohne
genehmigten
Haushalt aus meiner Sicht beitragsfrei Mitglied werden können
sollten.
Insbesondere
hinsichtlich des Mitgliedsbeitrages weiß ich, dass in der Diskussion
auch vereinzelt
Vorbehalte angeführt wurden. Aus vielen Gesprächen mit Kollegen
heraus, schlage
ich, um uns von null auf hundert handlungsfähig zu
machen (Amprion kann schon im April die Planung einreichen...) dennoch
vor,
einen Mitgliedsbeitrag von 1.-€ pro Einwohner
zu erheben. Aber genau deshalb soll
ja auch die
Diskussion vor Ort in den Räten geführt werden.
Der
Satzungsentwurf ist hier mit beigefügt.
In Anbetracht
dessen, dass die Gemeinden Neusorg und Pullenreuth von der
derzeitigen Vorzugstrasse
direkt betroffen sind, Brand und Ebnath hingegen
nicht,
schlage ich (Bgm. Pirner) für die 4 Gemeinden
der VGem – vor dem Hintergrund der
laufenden
Haushaltskonsolidierung – folgendes vor:
- Neusorg und Pullenreuth entrichten
zunächst für 1 Jahr einen Beitrag von 1 € je
Einwohner
- Brand und Ebnath stellen einen Antrag auf Mitgliedschaft ohne Beitrag
(da eben
nicht direkt
betroffen und Haushaltskonsolidierung).
Trotz der
Haushaltskonsolidierung kann der Beitrag für Neusorg
und Pullenreuth
m. E. damit begründet
werden, dass diese Gemeinden eben direkt betroffen sind
und durch die
Trasse alle Bemühungen der letzten Jahre zur Steigerung der
Attraktivität
(der von Abwanderung betroffenen Gemeinden) durch die neue
Stromtrasse
konterkariert würden. Die gemeindliche Planungshoheit ist massiv und
negativ
betroffen.
Zur Info: Die
Gemeinde Kulmain als von der Trasse ebenfalls direkt
betroffene
Gemeinde hat
beschlossen, den Mitgliedsbeitrag von 1 € pro Einwohner erstmalig
zu tragen.
Beschluss: 11:0 (GR
Franz Josef und GR Müller Hans fehlten entschuldigt)
Die
Gemeinde Pullenreuth tritt dem neu zu gründenden
Verein
„Region unter Strom – für eine Heimat ohne
Monstertrasse“ bei und trägt einen
Mitgliedsbeitrag von 1 € pro Einwohner für
zunächst ein Jahr.
Dies wird damit begründet, dass die
Gemeinde Pullenreuth von der Vorzugstrasse
direkt betroffen ist und durch die neue
Leitung alle Bemühungen der letzten Jahre
zur Steigerung der Attraktivität (der von
Abwanderung betroffenen Gemeinde)
konterkariert würden. Die gemeindliche
Planungshoheit ist massiv und negativ
betroffen.
2. Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung der holzigen
Abfälle
Sachverhalt:
Laut Nachkalkulation der Gebühren für die
Entsorgung der holzigen Abfälle ist in 2013 eine Kostenunterdeckung von 858,76 €
angefallen. Nachdem auch die Gemeinde Pullenreuth
holzige Abfälle entsorgt hat, wurde diese Kostenunterdeckung als Wert für die
Entsorgung der gemeindlichen Holzabfälle in
2013 festgesetzt.
Für das Häckseln der Holzabfälle wurden
200,00 € angesetzt, da im Jahr 2013 keine Rechnung gestellt wurde, sondern mit
dem Jahr 2014 zusammengefasst wird. Die
Rechnungen wurden bisher im 2-Jahresrhytmus
gestellt. Für die Jahre 2009 und
2010 ergab sich ein Rechnungsbetrag in Höhe
von 493,00 € und für 2011 und 2012 ein Betrag von 323,68 €. Dies ergibt einen Durchschnittsbetrag
von ca. 200,00 € (493,00 € + 323,68 € = 816,68 €: 4 Jahre = 204,17 €).
Die Grundstücksfläche für die Ablagerung von
holzigen Abfällen und auch Grünabfällen wurde u. a. wegen dem Radwegebau verringert.
Es wird nun von einer Fläche von ca. 900 qm ausgegangen.
Dafür werden für das Jahr 2014 für die
holzigen Abfälle 7/8 der Gesamtfläche, also ca. 790 qm x 1,60 €/qm Kaufpreis
(=1.264,00 €) veranschlagt. Für die Grüngutkalkulation werden 1/8 der Gesamtfläche,
also ca. 110 qm (= 176,00 €) berechnet.
Außerdem werden die Herstellungskosten in
Höhe von 9.347,21 € ebenfalls mit 7/8 = 8.178,81€ für die holzigen Abfälle und
1/8 = 1.168,40 € für das Grüngut aufgeteilt.
Bei der vorgelegten Kalkulation für das Jahr
2014 wurde von den veranschlagten Kosten für die Entsorgung der holzigen
Abfälle ein gemeindlicher Anteil von
700,00 € abgezogen. Der Restbetrag in Höhe
von 268,94 € wurde auf
11 Berechtigungsscheine aufgeteilt. Die
ermittelte Gebühr pro Berechtigungsschein beträgt 24,45 €.
Beschluss: 11:0 (GR
Franz Josef und GR Müller Hans fehlten entschuldigt)
Die Gebührenbedarfsberechnung für
die Entsorgung von holzigen Abfällen in der Gemeinde Pullenreuth
vom 26.03.2014 wird anerkannt.
Die Gebühr für einen
Berechtigungsschein für holzige Abfälle bleibt mit 25,00 € bestehen.
3. Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung der
Grünabfälle
Sachverhalt:
Für die Grüngutentsorgung wurden
im Jahr 2013 insgesamt 10 Berechtigungsscheine à 25,00 € ausgegeben und damit
insgesamt 250,00 € Einnahmen erzielt. Nach Abzug der Entsorgungskosten durch
Herrn Übelmesser in Höhe von 240,00 € verbleiben insgesamt 10,00 € für Verwaltungskosten.
Die Grünabfallsammelstelle für
Rasenschnitt wurde bisher von Herrn Markus Übelmesser, Pilgramsreuth
2, Pullenreuth übernommen, welche jedoch ab dem Jahr
2014 nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Nachdem sich bis jetzt kein anderer
Landwirt bereit erklärte, sich dieser Grünabfallsammelstelle anzunehmen, wurden
alternativ von zwei Firmen Angebote für die Entsorgung über Container
eingeholt.
Bei den Angeboten handelt es sich
um 10 cbm Absetzcontainer mit bzw. ohne Deckel. In der Beispielberechnung wurde
von einer jährlichen Absetzmenge von
40 m³ ausgegangen. Unter
Absetzmenge versteht man, dass sich die Anliefermenge des Grünguts
bis auf ein Drittel absetzt (z. B. 120 cbm Anliefermenge :
3 = 40 m³ Absetzmenge).
Bei beiden
Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2014 wurde bei den Kalkulatorischen Kosten
folgendes berücksichtigt:
Die Grundstücksfläche für die
Ablagerung von holzigen Abfällen und auch Grünabfällen wurde u. a. wegen dem
Radwegebau verringert. Es wird nun von einer Fläche von ca. 900 qm ausgegangen.
Dafür werden für das Jahr 2014 für die holzigen Abfälle 7/8 der Gesamtfläche,
also ca. 790 qm x 1,60 €/qm Kaufpreis (=1.264,00 €) veranschlagt. Für die
Grüngutkalkulation werden1/8 der Gesamtfläche, also ca. 110 qm (= 176,00 €)
berechnet. Außerdem werden die Herstellungskosten in Höhe von 9.347,21 €
ebenfalls mit 7/8 = 8.178,81 € für die holzigen Abfälle und
1/8 = 1.168,40 € für das Grüngut aufgeteilt.
Die Gebührenbedarfsberechnung für
das Jahr 2014 wurde anhand der abgegebenen Angebote erstellt. Für die Jahre
2009 bis einschl. 2013 wurden durchschnittlich 14 Berechtigungsscheine pro Jahr
ausgestellt.
Bei der Kalkulation wurden die
verbleibenden Kosten laut den Angeboten I a mit 1.066,91 €; I b mit 1.083,09 €;
II a mit 1.423,91 € und II b mit 1.083,09 € auf 14 Berechnungsscheine aufgeteilt.
Die günstigste Gebühr für einen Berechtigungsschein liegt für einen
Absetzcontainer ohne Deckel mit 76,21 € und für einen Absetzcontainer mit
Deckel mit 77,36 €.
Es ist unwahrscheinlich, dass ein
Bürger für die Entsorgung seines Grünguts einen
Berechtigungsschein für ca. 77,00 € erwirbt. Bisher kostete ein Schein 25,00
€/Jahr.
Nach dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz obliegt das Abfallrecht dem Landkreis Tirschenreuth,
wobei die Grünabfallentsorgung jedoch auf die Gemeinden des Landkreises
übertragen wurde. Bei einer weiteren Festsetzung der Gebühr für einen
Berechtigungsschein in Höhe von 25,00 € ist zu bedenken, dass eine
Kostenunterdeckung von ca. 800,00 € entsteht. Der Gemeinderat Pullenreuth sollte darüber beraten und beschließen, ob die
Gemeinde diese Kostenunterdeckung
übernimmt.
Eigene Anmerkung:
Die Fraktion der UWG vertritt die
Meinung, dass es in unseren großen, ländlichen Gemeindebereich doch jeden
möglich sein müsste, für die Entsorgung oder Verwertung seines Rasenschnitts
selbst eine ordentliche Entsorgungsmöglichkeit (benachbarte Landwirte o.ä.) zu
finden. Es erklärten sich jedoch noch in der Sitzung auf Anregung der GR Hans Wopperer und Stephan Heindl (für Tevesen/Lochau) auch Christa Bayer und Stephan Plannerer
(in Neuhof) bereit, solchen Grünabfall anzunehmen. Es dürfe nicht sein, dass
die Solidargemeinschaft der Gemeinde, mit einer
Mehrkostenübernahme von momentan angenommen 800,- €/jährl.,
die Bequemlich- bzw. Untätigkeit einiger weniger unterstützen soll. Die UWG
Fraktion plädiert daher gegebenenfalls dafür, für einen Berechtigungsschein die
vollen dafür entstehenden Kosten egal in welcher Höhe umzulegen, um diese
Mitbürger dazu zu bewegen sich selber Gedanken über ihren Abfall zu machen. Manche
würden sich allem Anschein nach erst damit befassen wenn es richtig Geld koste.
Nach dem Motto, warum soll ich mich selber kümmern wenn es doch andere tun!
Grundsätzlich seien Wopperer und Heindl der Meinung,
dass geringe Mengen ohne weiteres kostenlos angenommen werden könnten.
Beschluss: 11: 0
(GR Franz Josef und GR Müller Hans fehlten entschuldigt)
Die Gemeinde Pullenreuth
beschließt, dass die Gebühr für die Entsorgung der Grünabfälle für einen
Berechtigungsschein auf 25,00/Jahr € festgesetzt wird. Die dadurch entstehende
Kostenunterdeckung für das Jahr 2014 übernimmt die Gemeinde Pullenreuth.
Eigene Anmerkung (nicht
Bestandteil des Beschlusses):
Durch die Annahme des Grünguts durch die vier GR Wopperer,
Heindl, Plannerer und Bayer dürfte jedoch keine
Kostenterdeckung entstehen!
4. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grüngut
in der
Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
Es wird davon ausgegangen, dass die künftige
Entsorgung von Rasenschnitt in einem Container, wie in der vorhergegangen
Sitzungsvorlage beschlossen wurde. Dadurch muss die Satzung über die Entsorgung
von Grüngut in der Gemeinde Pullenreuth
geändert werden.
Der § 2 Abs. 1 muss dahingehend angepasst
werden.
Eigene Anmerkung:
In einer voran gegangenen Diskussion
zeichnete sich eine „einfache“ Lösung für das Problem ab. So sind wie oben
erwähnt einige Mitglieder des Gemeinderates (Landwirte) gewillt diese Grüngut Abfälle kostenlos jedoch räumlich aufgeteilt in
ihren Betrieb aufzunehmen. GR Hans Wopperer betonte,
dass es doch möglich sein muss, solch kleine Mengen unbürokratisch anzunehmen.
So erklärten sich für Trevesen/Lochau
neben Hans Wopperer auch GR Stephan Heindl, für Lochau Stephan Plannerer und für Pullenreuth usw. GRtin Christa
Bayer bereit Grüngut aufzunehmen. Nichts desto trotz
sollte sich jeder selbst Gedanken darüber machen wie er am besten seinen
Rasenschnitt, evtl. durch kompostieren, verwerten könnte.
Somit wäre diese Änderung der Satzung
eigentlich gar nicht nötig.
Beschluss: 11: 0
(GR Franz Josef und GR Müller Hans fehlten entschuldigt)
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung
über die Entsorgung von Grüngut in der Gemeinde Pullenreuth. Die Satzung tritt einen Tag nach
Bekanntmachung in Kraft. Der der Sitzungsvorlage beigefügte Satzungsentwurf ist
Bestandteil des Beschlusses.
5. Kenntnisnahme des
Rechnungsergebnisses 2013 für die Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
Nach Durchführung aller Abschlussbuchungen
wurde für die Gemeinde Pullenreuth die Jahresrechnung
für das Rechnungsjahr 2013 erstellt. Dabei wurde folgendes
Rechnungsergebnis erzielt:
Bezeichnung Verw. HH. Verm. HH. Gesamthaushalt
Solleinnahmen: 2.582.525,64 599.110,17 3.181.635,81
Neue HH-Reste: 0,00 400.650,00 400.650,00
Abg.
alter HH-Reste: 0,00 - 5.274,89 - 5.274,89
Abg.
alter Kassenreste: - 1.534,50 0,00 - 1.534,50
Summe ber. Soll-Einn.: 2.580.991,14 994.485,28 3.575.476,42
Sollausgaben: 2.562.014,45 410.651,95 2.972.666,40
Neue HH-Reste: 45.242,10 620.739,82 665.981,92
Abg.
alter HH-Reste: - 26.274,41 - 36.906,49 - 63.180,90
Abg.
alter Kassenreste: 9,00 0,00 9,00
Summe ber. Soll-Ausg.: 2.580.991,14 994.485,28 3.575.476,42
Unterschied: 0,00 0,00 0,00
Beschluss: 11: 0
(GR Franz Josef und GR Müller Hans fehlten entschuldigt)
Das für die Gemeinde Pullenreuth erzielte Rechnungsergebnis für das Jahr 2013
wird zur Kenntnis genommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt,
baldmöglichst die örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen. Über die Beratungen
sind Niederschriften aufzunehmen. Nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten
stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung alsbald in öffentlicher Sitzung fest
und beschließt über die Entlastung.
6.
Kindertageseinrichtung „Steinwaldzwerge“, Mengersreuther
Str. 4, 95704
Pullenreuth; Hier:
Entscheidung über die Aufhebung des Beschlusses zu TOP 2 der
öffentlichen GR-Sitzung vom 18.03.2014
Sachverhalt:
In der
letzten öffentlichen GR-Sitzung am 18.03.2014 wurden zu TOP 2 folgende
Beschlüsse gefasst:
a) Die
Gebühren der Geschwisterkinder werden auf 50 % reduziert.
b) Die
Gebühren für das 1. Kind werden um 3,00 € erhöht.
a)
Kindergarten
Der
Monatsbeitrag beträgt (schwarz bisher, rot
neu).
Monatsbeiträge Geschwisterkinder:
bis 5
Buchungsstunden 61,00 € (64,00 €) 53,00 € (32,00 €)
bis 6
Buchungsstunden 72,00 € (75,00 €) 62,00 € (37,50 €)
bis 7
Buchungsstunden 83,00 € (86,00 €) 67,00 € (43,00 €)
b)
Kinderkrippe
Der
Monatsbeitrag beträgt (schwarz bisher, rot
neu).
Monatsbeiträge Geschwisterkinder:
bis 4
Buchungsstunden: 79,00 € (82,00 €) 69,00 € (41,00 €)
bis 5
Buchungsstunden: 90,00 € (93,00 €) 79,00
€ (46,50 €)
bis 6
Buchungsstunden: 101,00 € (104,00 €) 89,00 € (52,00 €)
bis 7
Buchungsstunden: 112,00 € (115,00 €) 99,00 € (57,50 €)
Aufgrund
der derzeit vorliegenden Anmeldungen und Ummeldungen im Kinderhaus
Steinwaldzwerge für das Betreuungsjahr 2014/2015 (Änderungen sind noch möglich)
wurden die zu erwartenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen aufgrund der
bisherigen Beiträge und aufgrund der Beschlüsse vom 18.03.2014 ermittelt.
Bei
Vollziehung der Beschlüsse vom 18.03.2014 würden der Gemeinde Pullenreuth pro Monat Einnahmen in Höhe von derzeit 57,00 €
fehlen. Der Fehlbetrag entsteht durch die sehr niedrigen Geschwisterbeiträge.
Bei dem
Kinderhaus handelt es sich um eine gemeindliche kostendeckende Einrichtung nach
Art. 8 KAG. Kostendeckende Benutzungsgebühren wurden bisher nicht erhoben, weil
bei Umlegung aller Kosten sowie der Kostenunterdeckung des Vorjahres utopische
Gebührensätze errechnet werden, die nicht erhoben werden können.
Es wäre
zu überlegen, ob der Beschluss vom 18.03.2014 zu TOP 2 aufgehoben werden
sollte, damit nicht das Gegenteil der ursprünglich geplanten Defizitsenkung im
Rahmen der Haushaltskonsolidierung) erreicht wird.
Beschluss:
Hierzu wurde nach längerer
Diskussion kein Beschluss gefasst.
Der Beschluss zu TOP 2 der
öffentlichen GR- Sitzung wird nicht aufgehoben. Die damals beschlossenen, familienfreundlichen
Gebühren haben weiterhin Bestand.
Bgm. Pirner war sichtlich genervt und ließ in einer seiner
letzten Amtshandlungen im Protokoll festhalten, dass er hier Probleme im
Zusammenhang mit dem gewährten Stabilisierungspaket kommen sehe.
7. Antrag
der Gemeinde Himmelkron auf Abweichung von Zielen der
Raumordnung
gemäß Art. 4 BayLplG
für die Änderung des Flächennutzungsplans Himmelkron
Hier: Anhörung der betroffenen Gemeinden
Sachverhalt:
Es wurde auf das beiliegende
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für
Landesentwicklung und Heimat vom 17.03.2014 verwiesen.
Der eigentliche Antrag der
Gemeinde Himmelkron umfasst 20 Seiten und wurde der
Sitzungsvorlage nicht beigefügt. Er lag jedoch in der Gemeinderatssitzung vor
und
wäre nach Bedarf durch den
Vorsitzenden vorgetragen worden.
Da Belange der Gemeinde Pullenreuth offenbar nicht negativ berührt sind, kann dem
Verfahren ohne Einwand zugestimmt werden.
Beschluss: 11: 0
(GR Franz Josef und GR Müller Hans fehlten entschuldigt)
Die Gemeinde Pullenreuth
erhebt gegen den Antrag der Gemeinde Himmelkron auf
Abweichung von Zielen der Raumordnung gemäß Art. 4 BayLplG
für die Änderung des Flächennutzungsplans Himmelkron
keine Einwände.
8. Informationen
a) Festnetzanschluss
Rathaus; Hier: Kostenoptimierung
Sachverhalt:
Der amtierende Bürgermeister veranlasste
Folgendes:
-
Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des
Festnetzanschlusses Rathaus lt.
beigefügter Rechnung
-
Information des Gemeinderats über das
Ergebnis der Überprüfung.
Der Geschäftskundenbetreuer der Telekom
gab zum Anschluss folgende
Stellungnahme ab:
„Der analoge Telefonanschluss ist die
günstigste Lösung bzw. der Complete-
Anschluss mit 44,90€ ist die optimale
Lösung in der Verbindung Festnetz und
Internetzugang. Aus heutiger Sicht besteht
keine Möglichkeit, die Grundpreise in
deren Höhe zu reduzieren.“
b) Rechtsaufsichtliche Würdigung der
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2014. Schreiben des
Landratsamtes Tirschenreuth vom
17.03.2014
Sachverhalt:
Der Haushalt 2014 der Gemeinde Pullenreuth wurde am 25.02.2014 durch den
Gemeinderat verabschiedet und daraufhin dem
Landratsamt Tirschenreuth zur
rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt. Mit
Schreiben vom 17.03.2014 gab das
Landratsamt die Haushaltssatzung mit
Haushaltsplan 2014 nach
rechtsaufsichtlicher Behandlung zurück. Die
neue Kreditaufnahme von 100.000 €
sowie die Verpflichtungsermächtigung von
384.000 € wurden rechtsaufsichtlich
genehmigt.
Anbei wurde das Schreiben des Landratsamtes
Tirschenreuth vom 17.03.2014 zur
Kenntnisnahme vorgelegt.
c) Antrag des
Jugendgemeinderates für die Genehmigung eines Jugendraumes
Sachverhalt:
Der Jugendgemeinderat hat mit
Schreiben vom 06.03.2014 einen Antrag für die
Genehmigung eines Jugendraumes
gestellt. Der Antrag lag der Sitzungsvorlage bei. Der Gemeinderat ist für die
Regelung des Sachverhaltes zuständig. Eine Prüfung des Antrages, wie
mietrechtliche Verhältnisse, evtl. Kostenermittlung für Umbau/Sanierung und
Versicherungsfragen, konnte bis zur April-Sitzung nicht abschließend so
durchgeführt werden, dass der Gemeinderat einen Beschluss fassen könnte. Der
Sachverhalt wird dann dem neuen Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
d) Bgm.
Pirner verabschiedete die ausscheidenden Gemeinderäte
Herrn Martin Greger (seit 2002,
CSU) und Herr Pschörrer Max (seit 2008, CSU) hatten
nicht mehr für den Gemeinderat kandidiert.
Herr Müller Hans (seit 2002, UWG)
und Herr Weiß Josef (seit 2008, FW) gehören dem Gremium in der nächsten
Legislaturperiode ebenfalls nicht mehr an.
2. Bürgemeisterin
Frau Gabriele Hawranek verabschiedete den scheidenden
Bürgermeister Jürgen Pirner mit einem Geschenkkorb,
welcher aber lediglich von einem Teil der Gemeinderäte, persönlich finanziert
wurde.
Pirner ist anscheinend
auf Grund seiner negativen persönlichen Entwicklung in den letzten Jahren, nicht
unerwartet aber offensichtlich, nach 18 Jahren als erster Bürgermeister, von
der Bevölkerung und seinen Parteifreunden nicht mal mehr als einfacher
Gemeinderat in diesem Gremium erwünscht.
Nun verabschiedet er sich mit nur
59 Jahren in den, aus seiner Sicht erfreulichen,
kompletten Ruhestand. Im Vergleich dazu muss ein Normalbürger bis 67 Jahre
arbeiten um seine Altersrente zu bekommen!
In unserer Solidargemeinschaft verabschiedet
sich hier, wie so oft im Beamtentum, wieder einmal eine junge, fitte Arbeitskraft
von der Arbeitswelt welche für lange Zeit der Allgemeinheit nur noch Kosten
verursachen wird.
9. Anfragen
Es gab keine
weiteren, wesentlichen Anfragen durch den Gemeinderat in der
öffentlichen GR-Sitzung.
Anwesende:
VG-Neusorg: Herr Conny König (Schriftführer)
Presse: Herr Völkl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“ und
den „Neuen Tag)
Zuhörer:
Herr Hubert Kraus, Pullenreuth
Herr Spörrer
Johann, Pullenreuth
Herr Hecht Markus, Trevesen
Frau Müller Cornelia, Tannenhäusl